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Erstatten Sie die Mehrwertsteuer bei Ausfuhr in ein Drittland?

Eine Erstattung der deutschen Umsatzsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die Ware nachweislich in ein Drittland ausgeführt wird. Die Rechnungsadresse muss dabei grundsätzlich im Ausland liegen.

Vermerken Sie den Wunsch nach einer Ausfuhrbescheinigung bitte bereits bei der Bestellung. Für die Erstattung benötigen wir anschließend das vom Zoll bestätigte Original. Etwaige Bearbeitungsbedingungen und Gebühren finden Sie auf unserer Versandseite.

Aktuelle Versandarten, Laufzeiten und Kosten finden Sie unter Versand & Zahlung.

Benötigen Sie Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie an [email protected].